Über die Gewinnmöglichkeiten bei Fingerschlag-Automaten scheiden sich schon seit Urzeiten die Geister, ob dieser Automat als Geschicklichkeits- oder Glücksspiel bezeichnet wird. Laut Reichsgerichtsurteil vom 30.10.1908 wurde auf Basis des "Komet", Fa. West Automaten-Bau, Leipzig, dieser Automatentyp von den Herstellern als Geschicklichkeitsautomat eingestuft. Die zuständigen Behörden waren jedoch vielfach der Meinung, diese Automaten gehören zum Glücksspiel. Dadurch konnte das Steuersäckel aufgebessert werden und zusätzliche Auflagen/Verbote erteilt werden. Diese Problematik beschäftige natürlich auch die verschiedenen Gerichte mit unterschiedlichen Urteil, so daß die Frage ungeklärt bleiben wird.
Deshalb hat megablast229 an seinen Fingerschlag-Nachbau folgenden Test durchgeführt:
3 Serien mit jeweils 100 Münzen als Startkapital und alle Gewinne werden wieder eingesetzt. Das Ergebnis zeigt die folgende Statistik.
Serie 1 |
5 |
9 |
8 |
4 |
Serie 2 |
1 |
10 |
8 |
5 |
Serie 3 |
4 |
11 |
11 |
4 |